Air Navigation Order: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DraWi
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Air Navigation Order - Luftfahrt Regeln für Drachen in UK)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:


* Ohne Genehmigung dürfen in Kontrollzonen um Flughäfen Drachen nicht höher als 30 Meter über dem Boden geflogen werden. ([http://www.opsi.gov.uk/si/si2000/20001562.htm#86 Artikel 86 Air Navigation Order])
* Ohne Genehmigung dürfen in Kontrollzonen um Flughäfen Drachen nicht höher als 30 Meter über dem Boden geflogen werden. ([http://www.opsi.gov.uk/si/si2000/20001562.htm#86 Artikel 86 Air Navigation Order])
* Ohne Genehmigung dürfen Drachen allgemein nicht höher als 60 Meter über dem Boden geflogen werden. ([http://www.opsi.gov.uk/si/si2000/20001562.htm#86 Artikel 86 Air Navigation Order])
* Ohne Genehmigung dürfen '''Drachen nicht höher als 60 Meter über dem Boden''' geflogen werden. ([http://www.opsi.gov.uk/si/si2000/20001562.htm#86 Artikel 86 Air Navigation Order])
* Drachen von weniger als 2 Kilogramm Gewicht sind von den o.g. Regelungen ausgenommen. ([http://www.opsi.gov.uk/si/si2000/20001562.htm#132 Artikel 132 Air Navigation Order])
* Drachen von weniger als 2 Kilogramm Gewicht sind von den o.g. Regelungen ausgenommen. ([http://www.opsi.gov.uk/si/si2000/20001562.htm#132 Artikel 132 Air Navigation Order])



Version vom 2. November 2008, 14:21 Uhr

Die Air Navigation Order regelt im Vereinigen Königreich von England (UK) das Verhalten im Luftverkehr. Danach werden Drachen als antriebslose Luftfahrzeuge schwerer als Luft klassifiziert.

Die Regelungen, denen sich Drachen unterziehn müßen:

Anmerkungen

Unklar ist, welche Regelungen für Drachen von weniger als 2 Kilogramm Gewicht gelten (z.B. Markierung an der Leine wenn höher als 60 Meter geflogen wird?).

Ausnahmegenehmigungen (z.B. für Drachenfeste) können mit Auflagen verbunden sein und sind in der Regel zeitlich und örtlich begrenzt, wobei die zeitliche Begrenzung durchaus auch einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten beinhalten kann.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte beachten Sie den Hinweis zum Thema Recht!