Code of Federal Regulations: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
DK (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
DK (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
Ausnahmegenehmigungen können bei der FAA beantragt werden und sind in der Regel mit Auflagen verbunden und sowohl zeitlich als auch örtlich beschränkt. | Ausnahmegenehmigungen können bei der FAA beantragt werden und sind in der Regel mit Auflagen verbunden und sowohl zeitlich als auch örtlich beschränkt. | ||
Zusätzlich gibt es oft lokale Aufstiegsbeschränkungen verschiedenster Art. So ist das Drachensteigenlassen oft in öffentlichen Parks verboten oder | Zusätzlich gibt es oft lokale Aufstiegsbeschränkungen verschiedenster Art. So ist das Drachensteigenlassen oft in öffentlichen Parks verboten oder gar gebührenpflichtig. | ||
Man sollte daher umbedingt vorher eine Erlaubnis vom Eigentümer des Geländes einholen. | Man sollte daher umbedingt vorher eine Erlaubnis vom Eigentümer des Geländes einholen. | ||
Version vom 2. November 2008, 21:27 Uhr
Die Bestimmungen der Federal Aviation Administration (FAA) regeln den Luftverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Die Regelungen, denen sich Drachen unterziehen müßen, sind:
- Drachen dürfen nicht in einem Abstand von weniger als 500 Fuß (152 Meter) unterhalb der Unterseite von Wolken geflogen werden.
- Drachen dürfen nicht höher als 500 Fuß (152 Meter) über dem Boden geflogen werden.
- Drachen dürfen nicht von einem Gelände aus geflogen werden, bei dem die Bodensicht weniger als drei Meilen (4,8 Kilometer) beträgt.
- Drachen dürfen nicht in einem Abstand von weniger als 5 Meilen (8 Kilometer) von der Begrenzung von Flugplätzen geflogen werden.
- Die oben genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn der Drachen unterhalb einer Struktur geflogen wird, die sich in 250 Fuß (76 Meter) Umkreis befindet und keine Warnbeleuchtung dieser Struktur verdeckt.
Anmerkungen
Ausnahmegenehmigungen können bei der FAA beantragt werden und sind in der Regel mit Auflagen verbunden und sowohl zeitlich als auch örtlich beschränkt.
Zusätzlich gibt es oft lokale Aufstiegsbeschränkungen verschiedenster Art. So ist das Drachensteigenlassen oft in öffentlichen Parks verboten oder gar gebührenpflichtig. Man sollte daher umbedingt vorher eine Erlaubnis vom Eigentümer des Geländes einholen.
Weblinks
Bitte beachten Sie den Hinweis zum Thema Recht!