Danish Air Navigation Act

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Der Air Naviagation Act regelt in Dänemark das Verhalten im Luftverkehr. Danach werden Drachen als unbemannte Luftfahrzeuge unter 25 Kilogramm Gewicht klassifiziert (sofern der Drachen weniger als 25 Kilogramm wiegt).

Die Regelungen, denen sie sich unterziehen müssen, sind relativ übersichtlich (CAA BL9-4):

  • Drachen müssen einen Abstand von mindestens 5 Kilometern zu der Begrenzung von zivilen und militärischen Flugplätzen und Flughäfen einhalten.
  • Drachen müssen einen Abstand von mindestens 150 Metern zu bebauten Gebieten und größeren öffentlichen Straßen einhalten.
  • Drachen dürfen nicht höher als 100 Meter über dem Boden geflogen werden.
  • Schutzgebiete dürfen nicht überflogen werden.

Anmerkungen

Ausnahmegenehmigungen müßen bei der Civil Aviation Administration (CAA) beantragt werden.

Siehe auch

Luftrecht und Drachen

Weblinks

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