Luftverkehrs Ordnung

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Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) regelt in Deutschland das Verhalten im Luftverkehr. Am Luftverkehr nehmen nicht nur Flugzeuge, Ballone usw., sondern auch Drachen teil.

Drachen sind in Deutschlad als Luftfahrzeug klassifiziert (§1 LuftVG). Die Regelungen, denen sie sich unterziehen müssen, sind relativ übersichtlich:

  • Das Steigenlassen von Drachen in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen ist verboten. (§15a LuftVO)
  • Das Steigenlassen von Drachen an Leinen von mehr als 100 Meter bedarf einer behördlichen Genehmigung. Falls eine Genehmigung vorliegt, muss das Halteseil in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich gemacht werden, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist. (§16 LuftVO)

Anmerkungen

Eine Genehmigung für Leinenlängen von mehr als 100 Meter wird oft auch als "Höhenfreigabe" bezeichnet und ist in der Regel mit Auflagen verbunden und sowohl zeitlich als auch örtlich begrenzt. Auf Drachenfesten mit Höhenfreigabe sollte man umbedingt beim Veranstalter die genauen Auflagen für die Höhenfreigabe erfragen.

Verstöße gegen die Regelungen der LuftVO sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Siehe auch

Weblinks

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